kretschmerundschweiger
Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Das wichtigste in Kürze
1. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei weitem nicht aus um im Alter Deinen erreichten Lebensstandard zu finanzieren.
2. Zum Aufbau einer Altersvorsorge, gibt es neben der Basisvorsorge in Schicht 1 (gesetzliche Rente und Rürup) und der geförderten Altersvorsorge in Schicht 2 (Riester und betriebliche Altersvorsorge) auch noch eine 3. Schicht (private Altersvorsorge).
3. Mit einer privaten Altersvorsorge bist Du deutlich flexibler als bei geförderten Varianten. Vor allem in Bezug auf Vererbbarkeit oder zwischenzeitlichen Verfügungen während der Laufzeit.
4. Im Gegensatz zu früheren Lebensversicherungen sind heutige private Altersvorsorgeverträge deutlich flexibler in Bezug auf Kapitalentnahme, anheben oder absenken des Beitrages oder der Wahl der richtigen Geldanlage im Hintergrund.

Warum brauche ich überhaupt eine zusätzliche Altersvorsorge?

Kaum eine andere politische Aussage hat sich so in den Köpfen der Menschen verfestigt wie der 1986 vom damaligen Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm genutzte Satz „die Renten sind sicher“. Spätestens mit der umstrittenen Rentenreform des Jahres 1997 und der drastischen Kürzung des Rentenniveaus ist den meisten Menschen bewusst, dass die gesetzliche Rente alleine im Alter nicht ausreichen wird um den erreichten Lebensstandard zu halten. Aktuell liegt das durchschnittliche Rentenniveau bei 48,2 Prozent wobei die Tendenz aufgrund unserer demographischen Entwicklung weiter fallend ist. Was viele nicht wissen ist, dass zum Erreichen dieses durchschnittlichen Rentenniveaus mindestens 45 Beitragsjahre mit dem jeweiligen Durchschnittseinkommen notwendig sind. Wer also studiert und seinen Master macht, kommt auf alle Fälle schon mal nicht auf diese 45 Jahre. Auch ist den wenigsten bekannt, dass die Angaben zum durchschnittlichen Rentenniveau immer Bruttoangaben sind. Steuer und Krankenkassenbeiträge gehen hier also noch weg.

Dieser kleine Blick in die Tiefen der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt schon sehr deutlich, dass Du nicht darum rum kommst Dir irgendwann in Deinem Leben einmal Gedanken über Deine Altersvorsorge zu machen. Und umso früher Du das tust, umso länger hast Du Zeit Dir eine schöne Zusatzrente aufzubauen.

Altersvorsorge

Welche Formen der privaten Altersvorsorge gibt es?

Grundsätzlich fällt unter die Begrifflichkeit private Altersvorsorge alles was nicht in den Bereichen betriebliche oder geförderte Vorsorge fällt. Es handelt sich hier also um keine geschützte Bezeichnung. So zählt ein die Finanzierung eines Eigenheims, ein Banks- oder Fondsparplan genauso in diesem Bereich wie die Absicherung einer lebenslangen Rente. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns jedoch auf versicherungstechnische Lösungen, da hier noch einmal spezielle rechtliche und steuerliche Vorteile zur Anwendung kommen. Im Besonderen schauen wir uns an, wann der Abschluss einer privaten (fondsgebundenen) Rentenversicherung oder Lebensversicherung für Dich Sinn machen kann und wann Du vielleicht besser auf ein staatlich gefördertes Produkt wie Riester, Rürup oder betriebliche Altersvorsorge setzen solltest.

Dieser kleine Blick in die Tiefen der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt schon sehr deutlich, dass Du nicht darum rum kommst Dir irgendwann in Deinem Leben einmal Gedanken über Deine Altersvorsorge zu machen. Und umso früher Du das tust, umso länger hast Du Zeit Dir eine schöne Zusatzrente aufzubauen.

Wo unterscheidet sich die private zur betrieblichen oder geförderten Altersvorsorge?

Wir haben versucht die wesentlichen gesetzlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede in einer Tabelle für Dich dazustellen. Eine ausführlichere Behandlung von betrieblicher Altersvorsorge, Riester und Rürup findest Du im jeweiligen Artikel auf unserer Homepage.

Altersvorsorge

Wie sollte ich meine Altersvorsorge grundsätzlich aufbauen?

Bei der privaten Altersvorsorge bist Du immer dann richtig, wenn Du Dir Deine Lebensplanung – beruflich und familiär – weitestgehend offenhalten und auch mal während der Laufzeit auf Dein Geld zugreifen willst. Schau Dir die private Altersvorsorge etwas genauer an, wenn Dir eine der folgenden Punkte besonders wichtig ist:

Flexible Auszahlung

Im Gegensatz zur geförderten Altersvorsorge, kannst Du bei der privaten Altersvorsorge ganz flexibel kurz vor Rentenbeginn entscheiden in welcher Form Dir Dein angespartes Kapital ausgezahlt werden soll. Du hast nicht nur die Wahlmöglichkeit einer lebenslangen Rente, sondern kannst auch eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals oder eine Mischform von beidem wählen. Denn obwohl Deine private Altersvorsorge zum bestreiten Deines Lebensunterhaltes im Alter vorgesehen ist, kann es durchaus Gründe geben, dass Du vielleicht eine einmalige Auszahlung bevorzugst. Stell Dir z.B. jemanden vor der von seinem Arzt eine ungünstige Prognose zu seiner eigenen Restlebenserwartung erhält oder mit dem Geld sein Eigenheim abbezahlen möchte. In beiden Fällen macht es Sinn flexibel entscheiden zu können, wie das Geld ausgezahlt werden soll.

Verfügungen während der Laufzeit

Manchmal hält das Leben auch Überraschungen bereit und es kann notwendig werden, schnell auf sein erspartes zugreifen zu können. Egal ob sich Nachwuchs ankündigt, Du Eigenkapital zur Finanzierung einer Immobilie benötigst oder größere Anschaffung notwendig ist. Bei Deiner privaten Altersvorsorge ist dies im Gegensatz zu staatlich geförderten Formen, jederzeit möglich.

Freie Vererbung

Wer sich Gedanken über die eigene Altersvorsorge macht, denkt in erster Linie an sein eigenes Leben im Alter nach. Viele Kunden denken dabei aber auch das das „was wäre, wenn?“ nach. Also was passiert mit meinem angesparten Geld, wenn ich früher versterbe? Während eine Vererbung oder Übertragung in den staatlich geförderten Varianten in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich sind, ist dies in der privaten Altersvorsorge ohne Probleme an jede frei wählbare Person möglich.

Abhängigkeit vom Job

Du weißt noch nicht genau wie Deine berufliche Zukunft genau aussieht, wie oft Du Deinen Arbeitgeber wechselst oder ob Du Dich nicht doch einmal selbstständig machen sollst? Dann macht es in den meisten Fällen mehr Sinn, über eine private Altersvorsorge nachzudenken. Sie kannst Du ganz flexibel an Deine jeweilige Situation anpassen.

Was solltest Du bei Deiner privaten Altersvorsorge beachten?

Jeder Mensch ist anders und hat unterschiedliche Anforderungen an Rendite und Risiko seiner Altersvorsorge. Nicht selten erleben wir hier jedoch, dass eine Beratung bei Berufskollegen recht standardisiert abläuft und eher die eigenen Präferenzen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund besprechen wir sehr detailliert über Risiken und Chancen der unterschiedlichen Varianten und Du alleine entscheidest über die Wahl des konkreten Produktes.

Bei der Planung Deiner privaten Altersvorsorge solltest Du auf alle Fälle beachten, dass eine Versicherungslösung der einzige Weg ist, das Risiko der Langlebigkeit auch wirklich für Dich absichert. Aber was bedeutet das genau für Dich. Nehmen wir mal an Du sparst auf der einen Seite in einen ETF-Sparplan 100 Euro im Monat und auf der anderen Seite in eine private fondsgebundene Rentenversicherung ebenfalls 100 Euro. In beiden Fällen hat Dein Fonds eine Wertentwicklung von durchschnittlich 5 Prozent so dass am mit 67 ein Kapital von 100.000 Euro zur Verfügung steht. Die private Rentenversicherung garantiert Dir eine lebenslange Auszahlung in immer gleichbleibender Höhe und zwar unabhängig davon, wie alt Du wirst. Beim ETF-Sparplan wird das Geld zwar auch nach Deinen Wünschen ausgezahlt, ist aber irgendwann einmal aufgebraucht.

Ein weiterer Vorteil einer Rentenversicherung ist die Flexibilität, was bedeutet, dass Du während der Laufzeit jederzeit Deine Anlagestrategie wechseln kannst ohne dabei zusätzliche Kosten oder Steuern zu haben. Änderst Du bei einem Banksparplan Deine Anlagestrategie, weil Du z.B. zukünftig in einen anderen Fonds einzahlen möchtest und das vorhandene Kapital umschichten willst, ist das technisch gesehen ein Verkauf und dann für den neuen Fonds ein Kauf. Bedeutet, Du zahlst unter Umständen beim Verkauf auf den Gewinn eine Steuer und beim Kauf einen neuen Ausgabeaufschlag. Beides reduziert Dein vorhandenes Kapital. Machst Du das gleiche innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung, hat dies für Dich keinerlei Kosten oder steuerliche Abgaben. Das vorhandene Kapital bleibt voll und ganz vorhanden.

Da Deine Altersvorsorge in der Regel einer Deiner größten Sparverträge im Leben sein wird, ist es von großer Wichtigkeit, sich einen guten finanzstarken Anbieter auszusuchen. Schließlich vertraust Du ihm Dein Geld für die nächsten 30 bis 60 Jahre an. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase haben sich große Unterschiede in der Qualität der Kapitalanlageergebnisse unterschiedlicher Anbieter herauskristallisiert. Schau Dir genau an wie der Anbieter Deiner Wahl in der Vergangenheit gewirtschaftet hat, welche Kapitalanlageergebnisse er hat, wie groß er ist und lass Dir von einem Spezialisten die Unterschiede genau erklären. Wirf dabei unbedingt auch einen Blick auf die Kosten Deines Vertrages. Hab ein Anbieter „A“ z.B. 1 Prozent mehr Kosten im Vertrag hinterlegt als Anbieter „B“, dann geht dies zu Lasten Deiner Rendite. Auch solltest Du Dir gerade bei fondsgebundenen Tarifen anschauen, mit welchen Prozentsätzen in der Wertentwicklung Dein Anbieter für Dich kalkuliert bzw. was dieser in sein Angebot reinschreibt. Ein Produkt mit 100 Prozent Beitragsgarantie und ohne Risiko passt einfach nicht zu einer prognostizierten Wertentwicklung von 6 Prozent wie es in vielen Angeboten am Markt standardmäßig hinterlegt ist. Ein Berater der nicht offen und von sich aus mit Dir über wichtige Themen wie realistische Wertentwicklung und Kosten spricht ist schlicht nicht vertrauenswürdig. Such Dir für diesen Fall besser einen Spezialisten.

Betriebliche Altersvorsorge

Das wichtigste in Kürze
1. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber.
2. Es gibt neben einer rein arbeitgeberfinanzierten Variante auch noch die Möglichkeit der Arbeitnehmerfinanzierung im Rahmen einer Entgeldumwandlung oder einer Mischform aus beidem.
3. Durch gleich mehrere Gesetzesänderungen ist mittlerweile auch die arbeitnehmerfinanzierte bAV ein sehr interessantes Instrument zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Historisch gesehen ist eine betriebliche Altersvorsorge genau das, was man aufgrund des Namens schon vermuten kann, nämlich eine Altersvorsorge die vom Betrieb kommt. So gab es die ersten Betriebsrenten schon vor mehr als 100 Jahren. Waren es damals vor allem große Unternehmen, welche begannen Geld für den Fall anzusparen, wenn der Mitarbeiter mal in Rente geht, habe ich in der heutigen Zeit auch in Kleinstbetrieben einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Aber was bedeutet das denn überhaupt? Warum sollte ich meine Altersvorsorge in die Hände meines Chefs legen? Welche Vorteile bzw. Nachteile habe ich daraus?

Erstmal gilt für alle Varianten der betrieblichen Altersvorsorge, dass sie über Deinen Arbeitgeber und damit über Deinen Gehaltszettel abgerechnet werden wobei man grundsätzlich in die drei Finanzierungsarten arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanziert unterscheiden kann. Einfacher ausgedrückt könnte man fragen, aus welchen Tasche der Beitrag zu zahlen ist. Ganz klassisch war die betriebliche Altersvorsorge eigentlich immer schon arbeitgeberfinanziert was bedeutet, dass Dein Arbeitgeber ohne Dein zutun, Geld für Dich zurückzulegt um Dir später einmal eine lebenslange Zusatzrente auszuzahlen. Da es sich hier um ein Geschenk in Form einer sozialen Leistung handelt, ist dies natürlich immer die günstigste Form aller zusätzlichen Altersvorsorgen, kostet Sie Dich doch erstmal keinen Cent. Mittlerweile ist aber auch die Mischform einer arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten bAV sehr weit verbreitet in der Du freiwillig einen bestimmten Betrag fürs Alter zurücklegst und Dein Arbeitgeber sich z.B. mit 50 Prozent beteiligt oder nochmal den gleichen Beitrag zuschießt.

Alle Varianten eint dabei, dass die Beiträge welche in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Dies hat zur Folge, dass diese Beträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- bzw. sozialversicherungsfrei sind. Aber lasst uns doch einfach mal ein Berechnungsbeispiel anschauen um den tollen Effekt einer betrieblichen Altersvorsorge zu verdeutlichen:

Altersvorsorge
Im oben aufgezeigten Beispiel wandelt ein Arbeitnehmer also freiwillig 100 Euro seines Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge um was im netto jedoch nur ca. 52 Euro weniger im Geldbeutel einbringt. Der Rest kommt über Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse vom Staat. Zusätzlich muss der Arbeitgeber sich auch nochmal an Deiner Altersvorsorge beteiligen und seine arbeitgeberseitige Sozialversicherungsersparnis in Höhe von 15 Prozent an Dich weitergeben. Also fassen wir noch einmal zusammen. Du selbst zahlst netto einen Betrag von ca. 52 Euro pro Monat in eine betriebliche Altersvorsorge, der Staat erhöht um 48 Euro und Dein Arbeitgeber muss Dir auch nochmal 15 Euro spendieren. In Deinen Vertrag werden also insgesamt jeden Monat 115 Euro eingezahlt wovon Dur nur 52 Euro selbst beisteuerst. Keine schlechte Rendite finden wir, was wohl auch der Grund dafür sein dürfte, dass von den aktuell ca. 33 Mio. Beschäftigten in Deutschland schon heute über 18 Mio. eine betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Welche unterschiedlichen Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Immer wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht, müssen wir uns mit unterschiedlichen Durchführungswegen befassen und diese auch klar voneinander abgrenzen. Wichtig zu wissen ist auch alle Fälle, dass über die konkrete Umsetzung immer Dein Arbeitgeber entscheidet und letzten Endes auch dafür haftet. In der Durchführung Deiner betrieblichen Altersvorsorge kann er dabei zwischen den folgenden Varianten wählen.

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Beitragszusage (mit Zielrente)

Da die Entscheidung immer beim Arbeitgeber liegt und Du diese als Arbeitnehmer nur in den seltensten Fällen beeinflussen kannst, verzichten wir der Einfachheit halber auf tiefere Ausführungen in die Untiefen einzelner Durchführungswege.

Erstmal gilt für alle Varianten der betrieblichen Altersvorsorge, dass sie über Deinen Arbeitgeber und damit über Deinen Gehaltszettel abgerechnet werden wobei man grundsätzlich in die drei Finanzierungsarten arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanziert unterscheiden kann. Einfacher ausgedrückt könnte man fragen, aus welchen Tasche der Beitrag zu zahlen ist. Ganz klassisch war die betriebliche Altersvorsorge eigentlich immer schon arbeitgeberfinanziert was bedeutet, dass Dein Arbeitgeber ohne Dein zutun, Geld für Dich zurückzulegt um Dir später einmal eine lebenslange Zusatzrente auszuzahlen. Da es sich hier um ein Geschenk in Form einer sozialen Leistung handelt, ist dies natürlich immer die günstigste Form aller zusätzlichen Altersvorsorgen, kostet Sie Dich doch erstmal keinen Cent. Mittlerweile ist aber auch die Mischform einer arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten bAV sehr weit verbreitet in der Du freiwillig einen bestimmten Betrag fürs Alter zurücklegst und Dein Arbeitgeber sich z.B. mit 50 Prozent beteiligt oder nochmal den gleichen Beitrag zuschießt.

Alle Varianten eint dabei, dass die Beiträge welche in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Dies hat zur Folge, dass diese Beträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- bzw. sozialversicherungsfrei sind. Aber lasst uns doch einfach mal ein Berechnungsbeispiel anschauen um den tollen Effekt einer betrieblichen Altersvorsorge zu verdeutlichen:

Für wen eignet sich eine betriebliche Altersvorsorge besonders?

Verdienst Du jedoch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- bzw. Rentenversicherung, gibt es häufig bessere Möglichkeiten als durch Entgeldumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Grund dafür ist, dass Du in einem solchen Fall für den die Grenze übersteigenden Gehaltsanteil keine Sozialabgaben mehr bezahlst. Und wenn Du keine Sozialabgaben zahlst, kannst Du durch eine bAV auch keine sparen. Für diesen Fall gibt es andere Varianten der Altersvorsorge die für Dich geeigneter sind.

Auch ist ein häufiger Jobwechsel eher ein Hinderungsgrund sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu beschäftigen. Zwar besteht grundsätzlich das Recht einen bestehenden Vertrag zum neuen Arbeitgeber zu übertragen, dieser muss im Einzelfall jedoch immer seine Zustimmung geben. Hat sich der neue Arbeitgeber zum Beispiel dazu entschieden, im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge mit nur einem speziellen Arbeitgeber zu arbeiten, müsstest Du den bisherigen Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen abschließen. Wechsle ich also alle 5 Jahre den Arbeitgeber (wie es in manchen Branchen ja durchaus üblich ist), dann hab ich am Ende vielleicht 6 oder 7 kleine Verträge mit unter Umständen immer schlechter werdenden steuerlichen Rahmenbedingungen.

Auf was Du achten solltest?

Wenn sich Dein Chef mit größeren Beträgen an einer betrieblichen Altersvorsorge für Dich beteiligt, dann brauchst Du mit Sicherheit auf nichts achten. Du bekommst Geld geschenkt und dass kannst und solltest Du guten Gewissens auch annehmen. Anders sieht es jedoch immer dann aus, wenn Du die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eine Entgeldumwandlung betreiben möchtest. Hier solltest Du Dir die garantierten Werte, Kosten und bisherige Wertentwicklungen schon ganz genau anschauen. Wichtig hierbei ist, dass nicht jeder vom Arbeitgeber geschlossene Rahmenvertrag auch zwangsläufig günstig ist. Lass uns gerne für Dich mehrere Alternativen vergleichen und den für Dich günstigsten Weg finden.

geförderte Altersvorsorge

Riester-Förderung

Das wichtigste in Kürze
1. Riester ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit den ersten Schritt für die eigene Altersvorsorge zu machen
2. Vor allem für Gutverdiener oder Familien mit vielen Kindern ist die Altersvorsorge über Riester aufgrund der Zulagen und Steuervorteile sehr interessant
3. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes sind die Kosten ein wenig höher wie bei anderen vergleichbaren Produkten.

Warum fördert Dich der Staat?

Durch die Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber zum ersten Mal mit dem Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung gebrochen. Um die Lohnnebenkosten zu senken bzw. niedrig zu halten, wurde erstmals eine kapitalgedeckte Zusatzrente eingeführt welche die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen soll. Die so entstandene Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus können Bürger freiwillig und aus eigenen Mitteln durch den Abschluss einer Riester-Rente abfangen. Sie soll dem Bürger helfen, privat für das Alter vorzusorgen – mit stattlicher Unterstützung. Laut statistischem Bundesamt, gab es zum 30. September 2019 ca. 16.5 Mio. Riester-Verträge. Einfach ausgedrückt, legt der Staat die Finanzierung der Rente zunehmend in private Hände und fördert dies durch Zulagen oder Steuergeschenke.

Wer kann eine Riester-Förderung erhalten?

Bei der Riester-Förderung wird unterschieden zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigt.

 

Unmittelbar förderberechtigt sind:

 

  • Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Selbstständige mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten
  • Beschäftigte in „Midijobs“ mit einem Einkommen zwischen 450 Euro und 850 Euro im Monat
  • Kindererziehende in den ersten 36 Monaten nach Geburt
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst

 

Auch wenn Du keinen unmittelbaren Anspruch auf Förderung hast, kannst Du Zulagen erhalten. Dies gilt immer dann, wenn Dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und mindestens 60 Euro pro Jahr (jedoch mind. 4% des Vorjahresbruttos) in einen Riester-Vertrag einzahlt. Zahlt der Partner z.B. nur die Hälfte ein, bekommst Du als mittelbar förderfähige Person auch nur die Hälfte der Zulage. Mittelbar förderfähig sind vor allem:

 

  • Hausfrauen/ -männer die sich aktuell nicht in Elternzeit befinden
  • Selbständige welche nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Sozialgeld

Welche Förderung bekommst Du?

Eine Riester-Förderung kommt auf zwei Wegen bei Dir an. Unter der Voraussetzung, dass Du mindestens 4 % Deines Vorjahres-Bruttogehaltes (max. 52.500 Euro) in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlst, bekommst Du eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren). Die erhaltenen Zulagen werden dabei auf den von Dir zu entrichtenden Beitrag angerechnet. Schauen wir uns einfach mal ein Beispiel an um das Schema ein wenig zu verdeutlichen:

Arbeitnehmerin, Bruttojahresgehalt des Vorjahres 40.000 Euro, ledig, 1 Kind 2010 geboren

riester

Unsere Arbeitnehmerin müsste also um die volle Zulage zu erhalten mindestens 1.125 Euro pro Jahr oder 93,75 Euro im Monat einzahlen.

Darüber hinaus gewährt der Staat noch einen Steuervorteil. Hier kannst Du max. 2.100 Euro pro Jahr im Rahmen Deiner Steuererklärung absetzen. Sind es für Familien mit mehreren Kindern vor allem die Zulagen welche Riester interessant machen, ist es beim gutverdienenden Angestellten eindeutig der hohe zusätzliche Steuervorteil.

Arbeitnehmerin, Bruttojahresgehalt des Vorjahres 40.000 Euro, ledig, 1 Kind 2010 geboren

Für wen ist Riester besonders geeignet?

Besonders sinnvoll kann eine Riester-Rente vor allem für Familien mit geringem Einkommen und vielen Kindern sein. Bei Ihnen genügt häufig schon ein eigener Sparbeitrag in Höhe von fünf Euro im Monat um die eigene Grundzulage und pro Kind die Kinderzulage zu erhalten. Mittlerweile hat der Gesetzgeber ein Manko aus der Vergangenheit auch aus der Welt geschafft. So wird eine Riester-Rente im Alter bis zu 200 Euro pro Monat nicht mehr auf eine eventuelle Grundsicherung angerechnet womit der Staat auch für diese Personengruppe einen deutlichen und spürbaren Anreiz zur eigenen Altersvorsorge geschaffen hat.

Eine andere Kundengruppe für die sich „riestern“ richtig lohnen kann, sind alleinstehende, gutverdienende Angestellt. Ist die Zulage hier noch nicht der richtige Ansporn, kommt die positive Überraschung dann spätestens mit dem Lohnsteuerjahresausgleich. Rückzahlungen von mehreren hundert Euro machen auch aus dem dann gültigen hohen Mindesteigenbetrag eine lukrative Altersvorsorge.

Was gibt es noch wichtiges zu Riester-Verträgen?

Die Auszahlphase Deines Riester-Vertrages beginnt für alle nach dem Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge frühestens zum 62. Lebensjahr wobei vertraglich auch ein späterer Zeitpunkt festgelegt werden kann. Da Du heute in aller Regel noch nicht genau weißt, wann genau Du in Rente gehen wirst und das Geld benötigst, macht es Sinn eine flexible Abrufphase von z.B. 10 Jahren zu vereinbaren. So kannst Du später ganz entspannt entscheiden, wann genau die Auszahlung für Dich beginnen soll. Gesetzlich geregelt ist dann, dass zum Beginn der Rentenzahlungen mindestens die Summe Deiner Einzahlungen zzgl. erhaltener Zulagen zur Verfügung stehen muss. In aller Regel bekommst Du das Geld dann in Form einer lebenslangen Rentenzahlung welche Du zu 100 Prozent mit Deinem dann gültigen Steuersatz versteuern musst. Diese Form der „nachgelagerten Besteuerung“ ist in den meisten Fällen dann auch ein großer Vorteil für Dich. Du sparst während Deines Berufslebens – also einer Zeit in der Du einen hohen Steuersatz hast – Steuern, und musst die Leistung später mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz versteuern. Alternativ zur lebenslangen Rente kannst Du Dir auch bis zu 30 Prozent des Geldes einmalig als Kapitalleistung auszahlen lassen. Bitte beachte hier, dass Du dieses Geld dann im Jahr des Zuflusses auf einen Schlag versteuern musst, was Deinen Steuersatz im betroffenen Jahr in aller Regel deutlich erhöht.

Welche Formen des Riester-Sparens gibt es?

Bei der Wahl des für Dich passenden Riester-Produktes bzw. der besten Variante, hast Du die Qual der Wahl zwischen gleich mehreren verschiedenen Lösungen. Neben der bekanntesten Form einer (fondgebundenen) Rentenversicherung könntest Du Dich auch für einen Wohn-Riester, einen Fond- oder Banksparplan entscheiden. Im Folgenden möchten wir Dir die wesentlichen Unterschiede bzw. Besonderheiten dieser Varianten kurz vorstellen. Welche Variante für Dich konkret die beste ist, besprichst Du am besten mit einem unserer Spezialisten.

(fondsgebundene) Rentenversicherung

Entscheidest Du Dich für die Variante einer Rentenversicherung, hilft Dir der Staat beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Unabhängig davon, ob Du Dich für eine klassische oder fondsgebundene Variante entscheidest, weißt Du schon jetzt ziemlich genau welche Leistungen Du später einmal bekommen wirst.

Banksparplan

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase und hoher Kosten beim Betreiben eines solchen Banksparplans, gibt es aktuell nur noch sehr wenige Anbieter am Markt. Die Verzinsung eines solchen Banksparplans ist aufgrund des variablen Zinses praktisch nicht mehr vorhanden und die Rendite speist sich allein über die Höhe der Zulagen. Wir finden praktisch keinen Vorteil mehr in der Möglichkeit über einen Banksparplan zu „riestern“ und raten eigentlich all unseren Kunden dazu, sich für einen anderen Weg zu entscheiden.

Wohn-Riester

Eine Förderung über Wohn-Riester, ist vor allem für die Kunden interessant, welche schon ein konkretes Bau- oder Kaufvorhaben für die eigene Immobilie haben. Im Grunde funktioniert der Wohn-Riester dabei wie ein normales Darlehen und die Rückzahlungsraten ersetzen die Sparrate. Sie ist steuerlich absetzbar und Du bekommst die oben beschriebenen Zulagen. Durch die staatlichen Zulagen, hast Du Dein Darlehen für das Haus also deutlich schneller abbezahlt weswegen sich ein Wohn-Riester auch dann lohnen kann, wenn der Zinssatz höher ist, als ein vergleichbares Immobiliendarlehen der Bank. Um Zulagen und Steuervorteile zu erhalten, musst Du jedoch einige Dinge beachten. Zum einen gilt die Förderung nur für selbstbewohntes Wohneigentum und zum anderen musst Du die erhaltenen Leistungen im Alter versteuern. Hierzu wird für Dich ein sogenanntes Wohnförderkonto angelegt. Wir finden, dass genau dies auch ein eindeutiger Nachteil einer solchen Variante ist. Du bekommst im Alter keine Leistung, musst aber trotzdem eine Steuer zahlen. Dies solltest Du unbedingt bei der Berechnung Deiner Wunschrente im Alter berücksichtigen.

Fondsparplan

Bei einem Riester-Fondsparplan wird Dein Geld für Dich am Kapitalmarkt angelegt. Je nach Risikobereitschaft sind also erstmal bessere Renditen als z.B. beim Banksparplan oder Wohn-Riester möglich. Trotz der aktuellen Niedrigzinsphase muss der jeweilige Anbieter Dir jedoch zum Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren weswegen der größte Teil Deines Geldes aktuell nicht in Aktienfonds, sondern in schlecht verzinste Geldmarktfonds angelegt werden muss. Der größte Nachteil aus unserer Sicht ist jedoch, dass Du im Fondsparplan keine lebenslange Rente bekommst (ist vom Gesetzgeber sogar verboten). Ist bei der Auszahlung am Ende des Geldes noch Leben übrig, hast Du ein Problem.

Welche Form des Riester-Sparens ist für Dich die beste?

Die Auszahlphase Deines Riester-Vertrages beginnt für alle nach dem Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge frühestens zum 62. Lebensjahr wobei vertraglich auch ein späterer Zeitpunkt festgelegt werden kann. Da Du heute in aller Regel noch nicht genau weißt, wann genau Du in Rente gehen wirst und das Geld benötigst, macht es Sinn eine flexible Abrufphase von z.B. 10 Jahren zu vereinbaren. So kannst Du später ganz entspannt entscheiden, wann genau die Auszahlung für Dich beginnen soll. Gesetzlich geregelt ist dann, dass zum Beginn der Rentenzahlungen mindestens die Summe Deiner Einzahlungen zzgl. erhaltener Zulagen zur Verfügung stehen muss. In aller Regel bekommst Du das Geld dann in Form einer lebenslangen Rentenzahlung welche Du zu 100 Prozent mit Deinem dann gültigen Steuersatz versteuern musst. Diese Form der „nachgelagerten Besteuerung“ ist in den meisten Fällen dann auch ein großer Vorteil für Dich. Du sparst während Deines Berufslebens – also einer Zeit in der Du einen hohen Steuersatz hast – Steuern, und musst die Leistung später mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz versteuern. Alternativ zur lebenslangen Rente kannst Du Dir auch bis zu 30 Prozent des Geldes einmalig als Kapitalleistung auszahlen lassen. Bitte beachte hier, dass Du dieses Geld dann im Jahr des Zuflusses auf einen Schlag versteuern musst, was Deinen Steuersatz im betroffenen Jahr in aller Regel deutlich erhöht.

geförderte Altersvorsorge

Rürup-Förderung

Das wichtigste in Kürze
1. Für Selbstständige und Freiberufler ist Rürup die einzige Möglichkeit eine steuergeförderte Altersvorsorge aufzubauen
2. Aufgrund der aktuellen Höchstgrenzen von über 25.000 Euro (Verheiratete über 50.000) ermöglichen eine hohe Steuerersparnis
3. Rürup ist im Gegensatz zur Riester-Förderung mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand verbunden und damit auch kostengünstiger
4. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt von 90 Prozent (2020) bis zu 100 Prozent ab dem Jahr 2025 stetig an.

Warum fördert Dich der Staat?

Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber erstmalig eine staatliche Förderung zur Altersvorsorge der Bürger eingeführt. Von der unmittelbaren Riester-Förderung ausgenommen sind bis zum heutigen Tage jedoch immer noch Selbständige. Erst im Jahr 2005 schuf die damalige Bundesregierung mit der Rürup-Rente eine Möglichkeit der geförderten Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Der Staat verfolgt damit ein ganz klares Ziel sich selbst immer mehr aus der Verantwortung zu nehmen und durch steuerliche Anreize den privaten Aufbau einer Altersrente zu forcieren.   

Wer kann eine Rürup-Förderung erhalten?

Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Steuerpflichtige auch Förderungen aus einem Rürup-Vertrag (auch Basisrente genannt) abschließen. Lediglich die Höhe des maximal geförderten Betrages unterscheidet sich zwischen Angestellten, Selbständigen und Freiberuflern.

Welche Förderung bekommst Du?

Steuerlich betrachtet, gehört die Rürup-Rente zur Schicht 1 und wird damit genauso behandelt wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk. Innerhalb dieser Schicht 1, kannst Du pro Jahr 25.046 Euro (Verheiratete 50.092 Euro) einzahlen und diesen Betrag zu 90 Prozent in Deiner Steuer als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Im Jahr 2021 kannst Du die Deine Einzahlungen dann schon zu 92 Prozent absetzen und so wird die Absetzbarkeit bis Schrittweise bis ins Jahr 2015 und 100 Prozent erhöht. Aber schauen wir uns der Einfachheit halber ein Beispiel an:

Ein lediger Selbständiger zahlt im Jahr 2020 einen Beitrag von monatlich 800 Euro in eine Basisrente ein. Die eingezahlten 9.600 Euro kann er in seiner Steuererklärung für das Jahr 2020 zu 90% als Vorsorgeaufwendungen geltend machen was bedeutet, dass sein zu versteuerndes Einkommen um 8.640 Euro reduziert wird. Einen Grenzsteuersatz von 40% unterstellt, erhält er aus seinem Rürup-Vertrag eine Steuererstattung in Höhe von 3.456 Euro. Der Staat beteiligt sich also mit 34,56 Prozent an den Kosten seiner Altersvorsorge.

Bist Du jedoch Angestellter oder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes, kannst Du nicht den oben genannten Maximalbeitrag in eine Basisrente einzahlen. Vom möglichen Maximalbeitrag muss Du Deine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) oder Beiträge in Dein berufsständisches Versorgungswerk (z.B. Ärzteversorgung) abziehen. Aber selbst wenn Dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur deutschen Rentenversicherung liegt und du damit den dortigen Maximalbeitrag in Höhe von 15.400,80 Euro (im Jahr 2020) leistest, kannst Du immer noch mindestens 9.645,20 Euro pro Jahr in eine Basisrente einzahlen.

Für wen ist Rürup besonders geeignet?

Für Selbstständige oder Freiberufler ist eine Basisrente häufig der einzige Weg, Geldgeschenke vom Staat für die eigene Altersvorsorge zu erhalten. Aber auch wenn Dir die Kosten eines Riester-Vertrages zu hoch sind, oder Du schlicht mehr als den dortigen Maximalbeitrag von 2.100 Euro steuerlich gefördert einzahlen wollen. Rürup ist also neben den Selbstständigen bzw. Freiberuflern vor allem für gutverdienende Angestellte interessant. So kannst Du z.B. eine monatliche Sparrate vereinbaren die im Rahmen Deiner finanziellen Möglichkeiten liegt und einmal im Jahr (z.B. bei Erhalt einer Bonifikation) entscheiden, ob du noch eine weitere Zuzahlung in Deinen Vertrag leisten möchtest. Du erhöhst dadurch nicht Deinen späteren Rentenanspruch, sondern kannst auch noch im Jahr der Zahlung Deine Steuerlast senken.

Was gibt es noch wichtiges zu Rürup-Verträgen?

Wie bei allen staatlich geförderten Varianten der Altersvorsorge, gibt der Gesetzgeber auch bei der Basisrente die wesentlichen Spielregeln vor. So kannst Du über eine Basisrente frühestens ab dem 62. Lebensjahr verfügen und die Auszahlung ist nur in Form einer lebenslangen Rente möglich. Auch kannst Du einen Vertrag zur Basisrente während der Laufzeit nicht kündigen, sehr wohl aber beitragsfrei stellen. Oft macht es hier Sinn einen Mindestbeitrag in Höhe von 25 Euro weiterzuzahlen um auch zukünftig das Recht jederzeitiger Zuzahlungen zu haben. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die geförderten Leistungen im Alter auch zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen.

Eine Vererbung im Todesfall ist nur an Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder möglich. Sollte Dir also eine freie Vererbung sehr wichtig sein, kannst Du freiwillig einen Teil Deiner Steuerersparnis dazu nutzen, Dir dieses Recht zu sichern.

Ein wesentlicher Vorteil einer Basisrente liegt darin, dass neben der reinen Altersvorsorge auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert werden kann. Du kannst also bei Abschluss einen Teil Deines Beitrages dazu verwenden, das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern und der Staat bzw. das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten.

Ähnlich wie bei Riester-Verträgen sprechen wir auch bei der Basisrente über eine nachgelagerte Versteuerung Der Staat unterstützt Dich jetzt beim Aufbau einer eigenen Altersvorsorge indem er Dir Steuervorteile gewährt und versteuert dann später die Leistung (Rente). Anders jedoch als bei Riester, ist diese Rente erst ab dem Jahr 2040 (Jahr des Rentenbeginns) voll steuerpflichtig. Nimmst Du die Rente schon früher in Anspruch, musst Du diese nicht voll versteuern. Würdest Du z.B. im Jahr 2020 erstmalig eine Rentenzahlung aus Deinem Rürup-Vertrag erhalten, müsstest Du lediglich 80 Prozent der Rente versteuern und 20 Prozent sind für Dich steuerfrei. Der Anteil der Versteuerung wird schrittweise bis ins Jahr 2040 angehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Rente dann voll und ganz zu versteuern. Bitte beachte hier, dass trotz nachgelagerter Versteuerung eine Basisrente für Dich in den meisten Fällen einen großen Steuerspareffekt haben dürfe. So liegt heute Dein Steuersatz sehr wahrscheinlich deutlich über einem späteren Steuersatz im Alter. Du sparst also heute mehr, also du später wieder zurückzahlen musst.

Ob eine Basisrente, ein Riester-Vertrag oder doch eine private Altersvorsorge für Dich der beste Weg ist, lässt sich nie pauschal beantworten. Häufig ist auch ein Mix mehrere Varianten die beste Wahl. Auf alle Fälle solltest Du Dir mit Deinem Spezialisten ausführlich Gedanken über Deine finanzielle Zukunft machen und diesen Plan eher früher als später umsetzen. Über Zins und Zinseszins bringt Dir jedes Jahr mehr Laufzeit am Ende eine stattliche Summe mehr Rente. Zumal man heutzutage gottseidank niemand mehr sagen muss, dass die gesetzliche Rente alleine niemals ausreichen wird.

Das sagen unsere Kunden

Florian aus Haar bei München
Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben bei Herrn Schweiger. Vielen Dank für die reibungslose und unkomplizierte Betreuung. In jeglichen Themen zu Versicherung und Altersvorsorge ist man hier an der absolut richtigen Stelle. 5*
Christina aus München
Beste Versicherungsberatung, die ich je hatte! Sehr professionell, telefonisch und über das Online Tool individuell auf meine Bedürfnisse und Pläne angepasst. Und kompetente Antworten, auf meine vielen Fragen speziell zur Altersvorsorge. Kann ich nur wärmstens weiter empfehlen! Herzlichen Dank lieber Thomas Kretschmer!
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Versicherungsmanagement Kretschmer & Schweiger OHG
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